Bei Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung auf der Grundlage des so genannten KIG – Systems (Kieferorthopädische Indikationsgruppen). Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Die Zahnfehlstellung wird anhand einer festgelegten Tabelle beurteilt. Dabei übernimmt die Krankenkasse ab einem bestimmten Schweregrad der Fehlstellung die Behandlungskosten. Es wird während der Behandlung ein gewisser Eigenanteil fällig, der nach erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse zurückgezahlt wird.
Bestimmte Materialien und Leistungen, die dem neuesten Stand der Kieferorthopädie entsprechen, werden zum Teil nicht von der Kasse übernommen. Diese bieten wir Ihnen als private Zusatzleistungen an.
Erwachsene erhalten bei einer kieferorthopädischen Behandlung in der Regel keine Leistungen von der Krankenkasse. Das bedeutet, Sie müssen die Behandlungskosten selbst übernehmen. Einzige Ausnahme dabei: Es ist eine kombinierte kieferorthopädisch – kieferchirurgische Behandlung erforderlich. Dann gelten auch für Erwachsene die gleichen o. g. Richtlinien wie bei Kindern. Es wird während der Behandlung ein gewisser Eigenanteil fällig, der nach erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse zurückgezahlt wird und auch hier werden bestimmte Materialien und Leistungen, die dem neuesten Stand der Kieferorthopädie entsprechen, zum Teil nicht von der Kasse übernommen. Diese bieten wir Ihnen als private Zusatzleistungen an.
Diese Regelung trifft auch für Beihilfeberechtigte zu. Auch hier werden kieferorthopädische Behandlungen (mit Ausnahme des oben genannten kombinierten Falls) nach dem 18. Lebensjahr nicht übernommen.